Rechtsanwaltskanzlei Heßeler
Victoria Heßeler

Nebenklage
Ihre Vertretung im Strafverfahren



Nebenklage
Nebenklagebefugnis

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, stehen Ihnen in der Regel die besonderen Rechte der Nebenklage zu, beispielsweise bei Delikten

  • gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch),
  • gegen die körperliche Unversehrtheit (z. B. Körperverletzung),
  • gegen die persönliche Freiheit (z. B. Geiselnahme oder schwere Fälle von Freiheitsberaubung, Menschenhandel).
Weiterhin besteht die Nebenklagebefugnis bei Delikten wie dem unbefugten Nachstellen („Stalking“) oder dem Verstoß gegen einstweilige Anordnungen des Familiengerichts nach dem Gewaltschutzgesetz (z.B. in Fällen häuslicher Gewalt).

Die Nebenklagebefugnis ergibt sich zudem für Verletzte als Tatopfer aller anderen Delikte, wenn der Nebenklageanschluss aus besonderen Gründen zur Wahrnehmung der Interessen des Tatopfers geboten erscheint, insbesondere bei schweren Tatfolgen.

Schließlich ist die Nebenklagebefugnis auch gegeben, wenn ein naher Angehöriger durch eine Straftat getötet worden ist.

 









Nebenklage
Rechte der Nebenklage

Im Ermittlungsverfahren beantrage ich zunächst Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, so dass ich Sie auf dem neuesten Stand der Ermittlungen halten kann.

Darüber hinaus kann ich Sie zu polizeilichen und richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren begleiten.

Ich vertrete Sie in der gesamten Hauptverhandlung und nehme dort Ihre Rechte, beispielsweise das Fragerecht gegenüber der angeklagten Person und Zeug*innen wahr.
Schließlich kann ich das besondere Augenmerk am Schluss der Hauptverhandlung nochmal auf Sie und die Folgen der Tat legen, indem ich wie die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung einen Schlussvortrag zu halte. Dadurch kann ich auf das Strafurteil am Ende der Hauptverhandlung nochmal in Ihrem Sinne Einfluss nehmen. 

 




 

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